Hilfen für Unternehmen

Informationen über Kontaktstellen und Ansprechpartner für Unternehmen in der Verbandsgemeinde in Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Informationen und Unterstützung des BMwi für Unternehmen
Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie hier.
Überbrückungshilfen
Die Corona-Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle:
Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
• einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
• einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Erhöhung der Fördersätze:
Künftig werden erstattet
• 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
• 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
• 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können.
Weitere Informationen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/antragstellung-erklaert.html
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die stark von der Corona-Krise betroffen waren und weiterhin ausbilden, können ab sofort bei der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungsprämie beantragen. Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.
Als stark betroffen gelten Unternehmen, wenn:
- die Beschäftigten in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben oder
- der Umsatz des Ausbildungsbetriebs im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.
Unternehmen können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag beantragen, wenn sie für das Ausbildungsjahr 2020 gleich viele Ausbildungsverträge abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Für zusätzliche Ausbildungsverträge werden einmalig pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag 3.000 Euro gezahlt. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Die Auszahlung erfolgt nach der Probezeit.
Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie u.a. eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer).
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.
Übernahmeprämie
Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen.
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten inklusive der erforderlichen Formulare finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Die Bundesagentur für Arbeit ist z.B. in Altenkirchen und in Betzdorf vertreten. Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie hier:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen
Das Wichtigste in Kürze:
- Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen.
Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls finden Sie hier.
Antrag auf Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Altenkirchen
https://www.wirtschaftsfoerderung-ak.de/aktuelles/403-corona-krise-infos-zu-unternehmerischen-fragen
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Wirtschaftsministerium RLP
https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/wirtschaft-und-hilfe-fuer-unternehmen/
Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz: aktuelle Bürgschaften und Darlehen sowie Kontaktdaten zur Stabstelle "Unternehmenshilfe" und weitere Informationen des
https://mwvlw.rlp.de
Rheinland-pfälzischen Investitions- und Strukturbank
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/wissing-unterstuetzt-unternehmen-bei-bewaeltigung-der-corona-krise.html
Wichtiges für den Tourismus
https://corona-navigator.de
Industrie- und Handelskammer Koblenz
https://www.ihk-koblenz.de
Handwerkskammer Koblenz
https://www.hwk-koblenz.de
Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
https://www.kreishandwerkerschaft-rhein-westerwald.de
Kontakt
Dirk Fischer
Telefon 02681 85-190
dirk.fischer@vg-ak-ff.de
Sissi Jung
Telefon 02681 85-191
sissi.jung@vg-ak-ff.de
Eugen Schmidt
Telefon 02681 85-110
eugen.schmidt@vg-ak-ff.de
Hausanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)
Öffnungszeiten Rathäuser Altenkirchen & Flammersfeld
Bitte beachten:
eingeschränkte Erreichbarkeit bis 29. Januar 2021
Montag und Dienstag
8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse
Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15