Stand: Montag, 11. Januar 2021
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Unter der Nummer 02681-813838 stehen Experten des Gesundheitsamtes derzeit für Fragen zu Corona montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Bei dringenden Anfragen außerhalb dieser Zeiten senden Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsamt@kreis-ak.de mit Angabe einer Rückrufnummer.
Bei Meldungen Ihrer Corona-App können Sie sich zusätzlich an Ihren Hausarzt oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 wenden. Für technischen Fragen zur Corona-App ist die kostenfreie Rufnummer 0800-7540001 des Robert-Koch-Institutes von montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Aktuelle Informationen des Landkreises Altenkirchen finden Sie hier: www.kreis-altenkirchen.de
Das Impfzentrum für den Kreis Altenkirchen in Wissen (Platz des Wissener Jahrmarkts) wird den Impfbetrieb – in Abhängigkeit von den durch das Land zugewiesenen Impfdosen – ab dem 7. Januar 2021 eingeschränkt aufnehmen.
Die Terminvergabe für die Impfungen, so die Informationen des Landes, erfolgt bereits ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800-5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de.
Ab dem 7. Januar sollen alle Impfzentren im Regelbetrieb arbeiten.
Wichtig: Weder beim Impfzentrum in Wissen noch bei der Kreisverwaltung und dem Gesundheitsamt in Altenkirchen werden Termine für eine Impfung vergeben. Die über 80-Jährigen, die zur ersten Gruppe der zur Impfung berechtigten Personen gehören, werden durch das Land angeschrieben und informiert.
Wer wird geimpft? (Quelle: bundesgesundheitsministerium.de)
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe. Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten. Die komplette Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums als pdf-Datei: Coronavirus-Impfverordnung
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Der Publikumsverkehr für Besucherinnen und Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung ist aufgrund der aktuellen Entwicklung unter Einschränkungen möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beiden Rathäusern in Altenkirchen und Flammersfeld sind bis zum 29.01.2021 nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, insbesondere zur Bearbeitung dringender Anliegen, persönlich erreichbar.
Wir bitten Sie, bei Bedarf vorzugsweise andere Kommunikationswege wie Telefon, Fax oder E-Mail zu nutzen und, sofern möglich, Schreiben und ergänzende Unterlagen per E-Mail an rathaus@vg-ak-ff.de zu senden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bleibt auch weiterhin über die bekannte Telefonnummer 02681 85-0 zu den bisherigen Öffnungszeiten erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können telefonisch oder über ihre Mail-Adressen kontaktiert werden. Alle Kontaktdaten sind hier ersichtlich.
Das Hallenbad Altenkirchen bleibt weiterhin für den öffentlichen Badebetrieb und Vereinssport geschlossen.
Hinweis:
Zwölfer- und Geldwertkarten (Familienkarte) behalten Ihre Gültigkeit.
Die öffentlichen Außensportanlagen sind unter Einhaltung der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, für den Trainingsbetrieb im Mannschaftssport wieder freigeben. Zwingend ist, dass kein direkter Kontakt der Sportlerinnen und Sportler stattfindet. Für die Umsetzung der Maßnahmen finden insbesondere der Beschluss der 44. Sportministerkonferenz, die „10 Leitplanken des DOSB“ sowie die von den Fachverbänden erarbeiteten sportartspezifischen Empfehlungen Anwendung. Weiter bitten wir um Beachtung der Hinweise des Sportbund Rheinland.
Verantwortlich für die Organisation des Trainingsbetriebs, und die damit verbundene Wahrung der behördlichen Auflagen, ist der jeweilige Abteilungsvorstand des Vereins. Oberste Priorität hat die Minimierung von Risiken in allen Bereichen. Wenn bei der Ausübung ein ungutes Gefühl vorherrscht, mögliche Risiken oder Konsequenzen nicht bekannt sind, sollte auf die Aktivität verzichtet werden.
Hilfestellung für Unternehmen
Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld informiert über Kontaktstellen und Ansprechpartner für Gewerbetreibende in der Verbandsgemeinde in Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Aufgrund der aktuellen Situation und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, stellen Bund und Land aber auch Kammern und Kreishandwerkerschaft Informationen bereit und haben teilweise auch Hotlines geschaltet.
Informationen der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Altenkirchen:
https://www.wirtschaftsfoerderung-ak.de/aktuelles/403-corona-krise-infos-zu-unternehmerischen-fragen
Informationen des BMWi inklusive einer Übersicht über Fördermöglichkeiten sowie über Kurzarbeitergeld:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Informationen über das Wirtschaftsministerium RLP eine Stabstelle, Dr. Teepe
Aktuelle Bürgschaften und Darlehen sowie Kontaktdaten zur Stabstelle Unternehmenshilfe und weitere Informationen des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz unter:
https://mwvlw.rlp.de
Informationen und Fördermöglichkeiten der rheinland-pfälzischen Investitions- und Strukturbank:
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/wissing-unterstuetzt-unternehmen-bei-bewaeltigung-der-corona-krise.html
Wichtige Informationen für den Tourismus:
https://corona-navigator.de
Aktuelle Informationen inklusive der Hotline-Telefonnummer der Industrie- und Handelskammer Koblenz finden Sie unter:
https://www.ihk-koblenz.de
Aktuelle Informationen der Handwerkskammer Koblenz finden Sie unter:
https://www.hwk-koblenz.de
Aktuelle Informationen der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald finden Sie unter:
https://www.kreishandwerkerschaft-rhein-westerwald.de
VHS Altenkirchen-Flammersfeld
Die auf Bundes- und Landesebene erörterten Einschränkungen bringen weitere Veränderungen mit sich - bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation: www.vhs.kreis-ak.eu
Sie können sich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
- Kreisvolkshochschule Altenkirchen 02681/812211
- Volkshochschule der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 02681/85115
Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen finden bis einschl. 31. Januar 2021 keine Veranstaltungen der VHS statt.
Jugendpflege der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Corona bedingt müssen leider die offenen Treffs der Jugendräume Horhausen und Pleckhausen vorläufig schließen. Alternativ bietet Mitarbeiterin Waltraud Franzen ihre Unterstützung bei Problemen an. Telefonnummer: 0171-2060613 für einen persönliches Treffen in einem der beiden Jugendräume.
Schutzschild für gemeinnützige Vereine
Um zu vermeiden, dass Vereine in Schieflage geraten, hat das Land Rheinland-Pfalz ein Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Höhe von 10 Millionen Euro auf den Weg gebracht.
Das Land unterstützt in Not geratene Vereine und gibt die Möglichkeit im Programmzeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember entsprechende Zuschüsse zu beantragen. Zuschussfähig sind Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragen zu können. Auflage ist, dass alle eigenen Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht sind. Die Besonderheit dabei ist, dass diese Zuschüsse bis zu einer Höhe von 12.000 Euro pro Verein nicht zurückgezahlt werden müssen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 online gestellt werden. Alle Informationen zum Programm und Antragsverfahren können ab dem 4. Mai auf http://www.wir-tun-was.rlp.de abgerufen werden.
Hinweise für unsere ausländischen Mitbürger
Informationen in mehreren Sprachen finden Sie unter nachstehenden Links:
- Integrationsbeauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
- http://corona-ethnomed.sprachwahl.info-data.info/.
- Informationsportal zum Coronavirus der Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Bundesgesundheitsministerium
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
- Robert-Koch-Institut: www.rki.de
- Reisehinweise Auswärtiges Amt
- Allgemeine Hygienehinweise
- Kreisverwaltung Altenkirchen (Gesundheitsamt Altenkirchen)
Hotlines für Fragen zum Coronavirus
Hotline Fieberambulanz
Rheinland-Pfalz
Für möglicherweise mit dem
Coronavirus infizierte Menschen
Telefonnummer:
0800 99 00 400
24 Stunden Erreichbarkeit
Corona-Impfung
Terminvergabe ab: 4. Januar 2021
Telefonnummer
0800-5758100
online: www.impftermin.rlp.de
Impfzentrum Wissen
(obere Etage der
Westerwald-Bank)
Rathausstraße 56
57537 Wissen
Ordnungsamt des Kreises Altenkirchen
Infos zu kontaktreduzierenden Maßnahmen
Telefonnummer:
02681-812388
ordnungsamt@kreis-ak.de
Montag bis Donnerstag:
8 Uhr bis 16 Uhr
Freitag:
9 bis 12 Uhr
Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen
Telefonnummer:
02681-813838
Montag bis Donnerstag:
9 Uhr bis 12 Uhr
14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag:
9 bis 12 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefonnummer:
116117
24 Stunden Erreichbarkeit
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit & Demographie
Telefonnummer:
0800 575 81 00
Montag bis Freitag:
8 Uhr bis 18 Uhr
Samstag bis Sonntag:
10 Uhr bis 15 Uhr
Hausanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)
Öffnungszeiten Rathäuser Altenkirchen & Flammersfeld
Bitte beachten:
eingeschränkte Erreichbarkeit bis 29. Januar 2021
Montag und Dienstag
8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse
Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15