
Wahl Ortsbürgermeister/in für Niedersteinebach
Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie beispielsweise am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein. Der Wahlschein kann folgendermaßen beantragt werden:
- durch einen Online-Antrag,
- durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,
- durch einen schriftlichen Antrag (mit Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse), beispielsweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, oder
- für Personen, die die aufgeführten Möglichkeiten nicht nutzen können oder dabei Hilfe benötigen: Durch einen persönlichen Antrag in unserem Briefwahlbüro.
Die Bürgerbüros in Altenkirchen und Flammersfeld dienen auch ab dem 04. März 2023 zusätzlich als Briefwahlbüros.
Die Öffnungszeiten der Bürgerbüros finden Sie hier.
Die Büros sind barrierefrei zu erreichen.
Kontakt
Rathaus Altenkirchen
Rathausstr. 13
57610 Altenkirchen
Rathaus Flammersfeld
Rheinstr. 17
57632 Flammersfeld
Telefon: 02681 85-0
Fax: 02681 7122
rathaus@vg-altenkirchen.de
Hausanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)
Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse
Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15