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Hausgeburt anzeigen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Hausgeburt anzeigen

Volltext

Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. 

Verfahrensablauf

Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Ansprechpunkt

Das Standesamt des Geburtsortes.

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern,
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
  • Geburtsurkunde des Vaters,
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Wenn ein Kind zu Hause geboren wurde, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
  • Falls die sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
  • Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
  • Gebühren:
    • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
    • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
    • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
  • zuständig: Das Standesamt des Geburtsortes.
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.1 - Standesamt

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald) Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0

E-Mail: standesamt@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15