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Trinkwassergebühr

Volltext

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Ansprechpunkt

Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Handlungsgrundlage(n)

Satzungen der Gemeinden

weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

  • Trinkwassergebühr Festsetzung
  • Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.
  • Vom jeweiligen Wasserversorger wird für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
  • zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachbereich 6 - Kommunale Betriebe

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Ansprechpartner:
Adresse:
Fachgebiet 6.4 - Verbandsgemeindewerke kaufm. Betriebsführung

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Adresse:
Fachgebiet 6.5 - Verbandsgemeindewerke (Abgaben)

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

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Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

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IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15