Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Abwasserabgabe berechnen und festsetzenVolltext
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.
The state of Rhineland-Palatinate has developed the specialist application "eAbwAG" for the submission of declarations and notifications according to the wastewater levy laws, which has been mandatory since 2016.
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Responsibility in Rhineland-Palatinate lies with the Structural and Approval Directorate North and the Structural and Approval Directorate South.
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Nutzerkonto in der Fachanwendung „eAbwAG“ (da dieses verpflichtend zu benutzen ist)
- Anträge auf Abgabefreiheit für Niederschlagswassereinleitungen
- Fließschema
- Unterlagen zum Antrag auf Abzug der Vorbelastung
- User account in the specialist application "eAbwAG" (as this is mandatory to use)
- Applications for exemption from charges for stormwater discharges
- Flowsheet
- Documents on the application for deduction of the previous charge
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Formularbezeichnungen:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser: NW 1, NW2
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter: KE
- Erklärung der Überwachungswerte: E 1
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte: E 2
- Antrag auf Abzug der Vorbelastung: E 3
Onlineverfahren: ja, seit 2016 verpflichtend
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen: nein
Form names:
- Declaration for precipitation water: NW 1, NW2
- Declaration of submission for small dischargers: KE
- Declaration of monitoring values: E 1
- Explanation of lower monitoring levels: E 2
- Request for deduction of previous charge: E 3
Online procedure: yes, mandatory since 2016
Written form required: no
Personal appearance: no
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben.