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Vergnügungsteuer zahlen

Volltext

Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

In einigen Gemeinden müssen Sie eine Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen zahlen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

zuständige Stelle

Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte

Handlungsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Spezielle Hinweise für - "Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld"

Vergnügungssteuererhebung

Spezielle Hinweise für - "Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld"

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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 2.3 - Abgaben, Zuwendungen, Jagd und Forsten

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15