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Ein Parkausweis berechtigt zum Parken in festgelegten Gebieten oder für einen festgelegten Personenkreis.
Mit einem Parkausweis wird Ihnen erlaubt, ein Fahrzeug an einem bestimmten Ort abzustellen
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Mit einem Parkausweis wird Ihnen erlaubt, ein Fahrzeug an einem bestimmten Ort abzustellen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122
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https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
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