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Gewerbesteuer bezahlen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Gewerbesteuer bezahlen

Volltext

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wenden Sie sich bitte an die/den zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiter.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft erhoben wird.

Ansprechpunkt

Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.

Formulare

Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Mitteilung über eine Anschriftenänderung

Vollmacht über die Zustellung von Abgabenbescheiden

Spezielle Hinweise für - "Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld"

Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wenden Sie sich bitte an die/den zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiter.

Spezielle Hinweise für - "Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld"

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Vollmacht über die Zustellung von Abgabenbescheiden

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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 2.3 - Abgaben, Zuwendungen, Jagd und Forsten

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Adresse:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Frankfurter Straße 21
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: +49 2681 86-0
Telefax: +49 2681 86-10090

Webseite: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
E-Mail: poststelle@fa-ak.fin-rlp.de

Online-Dienste:

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15