Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführenVolltext
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Die öffentlichen Straßen innerhalb des Ortes und auch die Ortsdurchfahrten müssen regelmäßig gereinigt werden. Dies gilt auch für Ortsdurchfahrten auf Bundesstraßen.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung