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Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Volltext

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Die öffentlichen Straßen innerhalb des Ortes und auch die Ortsdurchfahrten müssen regelmäßig gereinigt werden. Dies gilt auch für Ortsdurchfahrten auf Bundesstraßen.

zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung

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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Friedhofverwaltung

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15