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Fahrlehrerlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Fahrlehrerlaubnis beantragen

Volltext

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann nur in einer der bundesweit ca. 56 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten erfolgen. Dabei ist nicht nur die theoretische Ausbildung, sondern auch ein Praktikum in einer Ausbildungs-Fahrschule vorgeschrieben.

Die Ausbildung ist eine “Stufen-Ausbildung”. In der Grundstufe wird zunächst die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erworben. Hierfür ist ein zweiphasiges Antragsverfahren erforderlich. Darauf aufbauend können die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erworben werden.

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist zunächst eine Anwärterbefugnis zu beantragen.

  • Damit der Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule die frisch in der amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erworbenen Kenntnisse auch anwenden kann, wird ihm eine “Anwärterbefugnis” mit beschränkten Ausbildungsrechten erteilt, wenn er zuvor die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt hat.
  • Die Anwärterbefugnis erlischt entweder mit Erteilung der Fahrlehrerlaubnis oder nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht oder nach Ablauf von 2 Jahren ab Erteilung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden sie sich an die örtliche zuständige Behörde bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden.  Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Voraussetzungen

Eine Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin:

  • mindestens 21 Jahre alt ist,
  • geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist. Ferner sollen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber oder die Bewerberin für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer oder zur Fahrlehrerin ausgebildet worden ist,
  • im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  • eine Prüfung nach dem Fahrlehrerrecht bestanden hat,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein im Original und Kopie oder eine beglaubigte Kopie des Führerscheines
  • Führungszeugnis der Belegart O
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ärztliches und augenärztliches Zeugnis. Dies muss enthalten, dass Sie für den Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers geeignet sind. Je nachdem, wie die persönliche Situation es erfordert, kann auch die Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle gefordert werden, zum Beispiel bei Erkrankungen wie Diabetes oder Hypertonie beziehungsweise bei erheblichen Eintragungen im Verkehrszentralregister oder Bundeszentralregister.
  • Nachweise über die Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
  • Eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung.
  • Für Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE seit mindestens drei Jahren. Sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

  • Fahrlehrerlaubnis Erteilung
  • Erteilung der Fahrlehrerlaubnis wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt
  • Erteilung erfolgt in einen zweistufigen Antragsverfahren
  • Zuständig: Kommunale Ordnungsbehörde
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.1 - Gewerbeangelegenheiten

Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0

Adresse:
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Webseite: https://www.kreis-altenkirchen.de/

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten [DE]

Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Hinweis:

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde ist es zwingend erforderlich, dass Sie vorab telefonisch mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner/in einen Termin vereinbaren. Eine Online-Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich, befindet sich aber in Planung.

Adresse:
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Telefon: +49 261 1202222
Telefon: +49 261 1208822222

Webseite: Homepage

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15