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Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen

Volltext

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort. 
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis. 
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
  • Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.

Ansprechpunkt

Please contact the identity card office in your place of residence.

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss binnen 2 Wochen nach Einzug in die neue Hauptwohnung erfolgen
  • neue Adresse wird auf das Datenfeld "Anschrift" geklebt und im Chip geändert
  • Änderung online möglich, wenn die Kommune eine Elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort  
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.1 - Bürgerbüro

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald) Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0

E-Mail: buergerbuero@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15