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Wohnsitz anmelden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Wohnsitz anmelden

Volltext

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Verfahrensablauf

  • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.

Voraussetzungen

Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

  • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
  • Mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis
    • Vorläufiger Personalausweis
    • Ersatz-Personalausweis
    • Anerkannter und gültiger Pass
    • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
  • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

Handlungsgrundlage(n)

§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Wohnsitz Anmeldung
  • Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden
  • Meldefrist: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
  • Anmeldung muss persönlich erfolgen oder durch Person mit Vollmacht
  • zuständig: zuständige Meldebehörde des neuen Wohnortes
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.1 - Bürgerbüro

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald) Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0

E-Mail: buergerbuero@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15