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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Volltext

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
  • wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
    • bei Wartezeit auf den beantragten regulären Ausweis
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.1 - Bürgerbüro

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald) Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0

E-Mail: buergerbuero@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15