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Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

Volltext

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.

Ansprechpunkt

Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Formulare

Sie können den Antrag mündlich, schriftlich oder per Fax stellen. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

You can submit the application verbally, in writing or by fax. Many registry offices also have an electronic form on their website that can be used to order certificates.

Hinweise (Besonderheiten)

Apply in person:

  • Go to the relevant registry office.
  • Present your identity card or passport to prove your identity.
  • You usually pay the fee in advance when applying at the registry office.

A person you trust can apply for and collect the certificate on your behalf; your representative will present their own identity card or passport in addition to a written power of attorney and your identity card or passport or a certified copy thereof.

Application by post or fax

  • Send an informal letter to the relevant registry office asking them to issue you with a marriage certificate. Depending on the city or municipality, you may also find application forms on the Internet.
  • Your letter must contain the following information :
    • Surname, first name,
    • Date and place of birth,
    • Date of marriage,
    • Details of the spouse,
    • if known: Registry office and notarization number.
  • Enclose a certified copy of your identity card or passport with the letter.
  • You will receive a notification of fees when the certificate is sent to you.

Persönliche Beantragung:

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und –ort,
    • Datum der Eheschließung,
    • Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Eheurkunde Ausstellung
  • Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
    • die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor
    • Geburtsname vor der Ehe
    • Ort und Tag der Geburt der Ehepartner
    • Ort und Tag der Eheschließung
    • gegebenenfalls Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod, Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung
  • zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.1 - Standesamt

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald) Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0

E-Mail: standesamt@vg-ak-ff.de

Hauptverwaltungsstandort

Rathaus Altenkirchen

Besucheranschrift
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Postanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: +49 2681 85-0 (Zentrale)
Telefax: +49 2681 7122 (Zentrale)
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Weitere Verwaltungsstandorte

Rathaus Flammersfeld

Besucheranschrift
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Außenstelle Altenkirchen

Besucheranschrift
Schloßplatz 6
57610 Altenkirchen

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15