Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Informationen über den Katastrophenschutz erhaltenVolltext
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
- die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.
Weiterhin werden neben den Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Länderverband Hessen/ Rheinland/ Saarland) im Katastrophenschutz als unterstützende Facheinheiten eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf die Fachausbildung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz eingerichtet.
Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.
FRÜHWARNSYSTEME
Frühwarnsysteme dienen als Hilfsmittel, um aufkommende Gefahren wie z.B. Brände, schwere Unwetter oder andere unerwartete Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Gefährdete können so möglichst schnell darüber informiert werden. Dafür stehen den Bürgern als Frühwarnsysteme Apps zur Verfügung, die sie auf ihrem Mobiltelefon installieren können.
KATWARN
KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.
KATWARN meldet ausschließlich offizielle Warninformationen zuständiger Behörden, Einrichtungen und Leitstellen. Da die Verantwortung für Warnungen in Deutschland je nach Gefahrensituation auf verschiedene Einrichtungen verteilt ist, kann sich die Nutzung von KATWARN regional unterscheiden.
NINA
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Sie wird im Rahmen des bundesweiten Warntages neben anderen Warnmitteln erprobt. Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.
Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit und dient der Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder an Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Hinweise (Besonderheiten)
Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist insbesondere das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)" in Verbindung mit dem "Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG)". Die einschlägigen Rechtsgrundlagen stehen auf der Homepage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum Download bereit.
Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:
- Ministerium des Innern und für Sport
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier,
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz.
Neues Online-Alarmierungssystem „Katwarn“ im Kreis Altenkirchen
Der Kreis Altenkirchen hat das kommunale Warn- und Informationssystem „Katwarn“ eingeführt.
Alle angemeldeten Bürgerinnen und Bürger erhalten behördliche Warnungen vor Gefahrensituationen über eine Smartphone-App (Apps sind Software-Anwendungen für mobile Endgeräte). Die Warnungen gibt es sowohl für iPhones als auch für Android-Smartphones. Alternativ steht das System auch per Short-Message-Service (SMS) und per E-Mail zur Verfügung. Die Anmeldung ist kostenlos.
In Gefahrensituationen wie etwa bei der Entschärfung von Blindgängern, Industrieunfällen oder extremem Unwettern ist es wichtig, betroffene Menschen gezielt über die Gefahr zu informieren. „Katwarn“ versorgt alle angemeldeten Personen über eine App oder per SMS oder E-Mail mit behördlichen Warnungen durch die Integrierte Leitstelle Montabaur. Alle „Katwarn“-Warnungen sind postleitzahlengenau und enthalten wichtige Verhaltenshinweise.
Zum Beispiel: „Großbrand – Warnung der Feuerwehr, gültig ab sofort, für PLZ xyz, öffentliche Plätze verlassen, Fenster geschlossen halten.“
Zusätzlich erhalten Nutzer der „Katwarn“ -App deutschlandweite Warnungen über „extreme Unwetter“ durch den Deutschen Wetterdienst (DWD).
So kann man sich bei „Katwarn“ anmelden.
„Katwarn“ als Smartphone-App:
Die „Katwarn“-App gibt es kostenlos für iPhones und Android-Smartphones. Sie ist kompatibel mit dem iPhone (ab iOS 5) sowie mit allen gängigen Android-Smartphones (ab Version 2.3.3).
Innerhalb der mit „Katwarn“ versorgten Landkreise und kreisfreien Städte bietet die „Katwarn“-App ortsbasierte Warnungen und Verhaltenshinweise zum aktuellen Standort und zusätzlich zu sieben frei wählbaren „Postleitzahl-Gebieten“. Diese Auswahl kann zu jeder Zeit aufgehoben, angepasst und bei Bedarf ausgeschaltet werden.
„Katwarn“-Warnungen per SMS und optional E-Mail:
SMS an Servicenummer: 0163 755 88 42 (nur für SMS und nicht für Sprachanrufe)
Für An- und Ummeldung: „KATWARN 12345 mustermann@mail.de“ (für Postleitzahl 12345 und optional E-Mail)
Für Abmeldung: „KATWARN AUS“
Wichtige Hinweise:
•Warnungen nur für ein registriertes Postleitzahlengebiet
•Eingeschränkte Funktionalität – z. B. keine Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Außer den üblichen SMS-Gebühren des Mobilfunkanbieters für die einmalige SMS-Anmeldung bei „Katwarn“ – und gegebenenfalls für die Um- beziehungsweise Abmeldung – ist der Warndienst kostenfrei.
Wichtige Hinweise
• Es werden nur Postleitzahlen innerhalb der aktiven „Katwarn“-Gebiete berücksichtigt (Übersicht unter https://www.katwarn.de. Außerhalb dieser Gebiete versendet „Katwarn“ keine Warnungen.
• „Katwarn“ per SMS-/ E-Mail berücksichtigt nur eine Postleitzahl pro Handy. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist optional.
• „Katwarn“ ersetzt nicht die lokalen Anweisungen von Behörden, Polizei oder Einsatzkräften. Ihnen ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten.
Ansprechpartner: Herr Peter Deipenbrock, 02681/81 2310, peter.deipenbrock@kreis-ak.de