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Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Volltext

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Ansprechpunkt

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 4.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungswidrigkeiten

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Ansprechpartner:

Hauptverwaltungsstandort

Rathaus Altenkirchen

Besucheranschrift
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Postanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: +49 2681 85-0 (Zentrale)
Telefax: +49 2681 7122 (Zentrale)
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Weitere Verwaltungsstandorte

Rathaus Flammersfeld

Besucheranschrift
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Außenstelle Altenkirchen

Besucheranschrift
Schloßplatz 6
57610 Altenkirchen

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15