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Baumkontrolle und Baumpflege

Volltext

Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständigen Fachamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.

Wenn Sie im öffentlichen Raum Schäden an Bäumen entdecken, dann können Sie diese dem zuständigen Fachamt melden.

Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen im öffentlichen Raum bemerken, können Sie dies dem zuständige Grünflächenamt melden.

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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 6.2 - Bauhof

Heimstraße 11
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 984950
Telefax: 02681 984955

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15