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Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragen

Volltext

Die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken ist ein Recht der Kommunen. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

Wenn Sie einen Änderungsvorschlag für den Namen einer Straße, eines Wegs, Platzes oder einer Brücke haben, können Sie diesen entsprechend an die zuständige Stelle senden. Ein Rechtsanspruch auf die Änderung besteht nicht.

Hier erhalten Sie Informationen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen Plätzen und Brücken.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße, der Weg, der Platz oder die Brücke liegt

  • Vorschlag zur Namensänderung von Straßen, Wegen Plätzen und Brücken
  • Kein Rechtsanspruch auf bestimmten Straßennamen
  • Gemeindliche Tradition oder Ehrung verdienter Persönlichkeiten
  • Zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung
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Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Friedhofverwaltung

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Hauptverwaltungsstandort

Rathaus Altenkirchen

Besucheranschrift
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Postanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: +49 2681 85-0 (Zentrale)
Telefax: +49 2681 7122 (Zentrale)
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Weitere Verwaltungsstandorte

Rathaus Flammersfeld

Besucheranschrift
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Außenstelle Altenkirchen

Besucheranschrift
Schloßplatz 6
57610 Altenkirchen

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15