Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragenVolltext
Die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken ist ein Recht der Kommunen. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Wenn Sie einen Änderungsvorschlag für den Namen einer Straße, eines Wegs, Platzes oder einer Brücke haben, können Sie diesen entsprechend an die zuständige Stelle senden. Ein Rechtsanspruch auf die Änderung besteht nicht.
Hier erhalten Sie Informationen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen Plätzen und Brücken.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße, der Weg, der Platz oder die Brücke liegt
- Vorschlag zur Namensänderung von Straßen, Wegen Plätzen und Brücken
- Kein Rechtsanspruch auf bestimmten Straßennamen
- Gemeindliche Tradition oder Ehrung verdienter Persönlichkeiten
- Zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung