Direkt zur Suche springen Direkt zur Navigation springen Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Fußzeile springen

Amtsblatt veröffentlichen

Volltext

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

Ansprechpunkt

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online  für jeden User kostenfrei einsehba r unter

  • Amtsblatt Veröffentlichung
  • Amtliches Veröffentlichungsblatt von Behörden über öffentliche Entscheidungen
  • Vielfach sowohl in digitaler Form als auch in Papierform zugänglich
  • Zuständig: die jeweilige Kommune;
  • Zuständig auf Landesebene: Staatskanzlei für Amtsblätter der Landesregierung (Staatsanzeiger, Gesetz und Verordnungsblatt, Ministerialblatt), Ministerium der Justiz für Justizblatt, Ministerium für Bildung für Amtsblatt des Ministeriums für Bildung
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Adresse:
Fachgebiet 1.1- Büroleitung, zentrale Steuerung, Presse - und Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt

Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Telefon: 02681 85-0
Telefax: 02681 7122

Webseite: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15