Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der HauptwohnungVolltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.