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Spielplätze

Die Spielplätze dürfen seit Sonntag, 3.5.2020, wieder unter der Beachtung folgender Vorgaben geöffnet werden:

  1. Der Aufenthalt ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.
  2. Personen haben untereinander nach wie vor den Mindestabstand von 1, 5 m einzuhalten.

Die Entscheidung über die Öffnung der einzelnen Spielplätze obliegt der jeweiligen Ortsgemeinde.

Hier informiert die Verbandsgemeindeverwaltung über die aktuell wichtigsten Fragen rund um die Auswirkungen und aktuellen Entwicklungen des Coronavirus in ihrem Bereich.

In der Karte sind die Spielplätze in den jeweiligen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde markiert. Die Karte dient lediglich der Orientierung, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit.

Weitere Freizeitmöglichkeiten in Altenkirchen und Umgebung (z.B. Indoor Spielplätze, Ausflugsziele u.v.m.) finden Sie hier.


Spielplätze in der VG Altenkirchen auf einer größeren Karte anzeigen

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15