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Standrohrausleihe (früheren Bereich der VG Altenkirchen)

Allgemeine Bedingungen zur Standrohrausleihe (alt VG Altenkirchen)

Vor Aushändigung des Standrohres ist bei den Verbandsgemeindewerken Altenkirchen-Flammersfeld ein Betrag von 500 € als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für das gemietete Standrohr sowie zur Deckung möglicher Ansprüche aus dem vertraglichen Verhältnis und wird im Anschluss an die Rückgabe des Standrohres mit dem Endbetrag der Schlussrechnung verrechnet. Eine Barauszahlung des Guthabens ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Wasserentnahmemenge wird dem Mieter zum aktuellen Wasserarbeitspreis berechnet. Die Miete je Standrohr beträgt 10 € für jede angefangene Woche. Bei den Preisen handelt es sich um Nettobeträge, denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Schäden die durch die Nutzung oder den Verlust des Hydranten-Standrohres, am Standrohr, Systemtrenner, Messeinrichtung, Hydrantenschlüssel und an den benutzten Hydranten entstehen, den Verbandsgemeindewerken zu ersetzen. Die Verbandsgemeindewerke sind berechtigt ihre Schadensansprüche mit der vom Kunden hinterlegten Kaution zu verrechnen.

Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Standrohres Dritten entstehen, ist der Kunde ebenfalls haftbar.

Die Weitergabe des von den Verbandsgemeindewerken zur Verfügung gestellten Standrohres ist nicht gestattet.

Die Verbandsgemeindewerke behalten sich das Recht vor zu bestimmen, welcher Hydrant vom Kunden benutzt werden darf.

Im Übrigen gilt die AVBWasserV sowie die Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbands-gemeinde Altenkirchen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingun-gen durch den Kunden sind die Verbandsgemeindewerke zur Einziehung des Standrohres berechtigt. 

Die Verbandsgemeindewerke weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Beschädigung der Plombe oder des Plombendrahtes eine Reparatur des Standrohres erforderlich ist. Die Reparatur umfasst den Austausch der Messeinrichtung und die neue Verplombung und ist für Kunden kostenpflichtig.

Die Ausgabe eines C-Standrohres /C-Schlauches ist ausschließlich an Firmen möglich.

Sollten einzelne Teile oder Teile einzelner der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
 

  •  Vertrag Standrohrverleih (Beispiel)                                          
  • Merkblatt zum Ausdrucken                                                             

Anschrift

Verbandsgemeindewerke
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
 

Besucheranschrift:

Rathaus in Flammersfeld
1. Obergeschoss
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
 

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Telefon: 02681 85-235
Fax: 02681 85-4235
E-Mail: rene.thomas@vg-ak-ff.de
 

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Fax: 02681 85-4182
E-Mail: brigitte.becker@vg-ak-ff.de

 

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IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15