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Ab dem 1. Januar 2024 fällt der Kinderreisepass weg

 

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens vom 08.10.2023 ist ab dem 01.01.2024 die Erteilung und Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit über den 01.01.2024 hinaus.

Für Kinderreisepässe, die in 2024 ablaufen, kann noch bis zum 31.12.2023 eine Verlängerung um ein Jahr beantragt werden (Kosten: 6 €). Darüber hinaus kann noch bis zum 31.12.2023 die Ausstellung eines neuen Kinderreispasses mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beantragt werden – sofern die antragstellende Person das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Kosten: 13 €).

Ab dem 01.01.2024 können für Kinder ab der Geburt nur noch Personalausweise und/oder Reisepässe ausgestellt werden. Der Personalausweis kostet 22,80 € und der Reisepass 37,50 €. Beide Dokumente sind ab Antragstellung sechs Jahre gültig.

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können bzw. vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen, weil die Person anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann.

Personalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und es ist mit einer längeren Produktionszeit zu rechnen.

Kontaktieren Sie gerne bei Rückfragen unsere Bürgerbüros:

Altenkirchen: Tel.: 02681 85-226, -227 oder -228

Flammersfeld unter Tel.: 02681 85-123 oder -125

Email: buergerbuero@vg-ak-ff.de

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