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Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Um die ärztliche Versorgung in der Region nachhaltig zu stärken und dem zunehmenden Mangel an Ärzten, insbesondere auf dem Land, entgegenzuwirken, hat die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld im Mai 2024 eine neue Förderrichtlinie verabschiedet.

Die beschlossene Richtlinie sieht finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen vor. So werden Praxisübernahmen sowie Praxisneugründungen durch die Verbandsgemeinde mit 30.000 € gefördert. Für die Anstellung von Weiterbildungsassistenten gewährt die Verbandsgemeinde für die Dauer von zwei Jahren insgesamt 12.000 € (vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel).

Zu den Arztgruppen und Fachrichtungen, die eine Förderung erhalten können, zählen unter anderem Hausärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte und Nervenärzte. Zusätzlich hat auch die Kreisstadt Altenkirchen eine ähnliche Förderrichtlinie ins Leben gerufen. Die Förderrichtlinien treten ab 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht.
 

Download der Förderrichtlinien und Antragsformulare
 

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Kreisstadt Altenkirchen

Ansprechpartner

Rebecca Seuser
Telefon: 02681 85-250
Mail: rebecca.seuser@vg-ak-ff.de


Dirk Fischer
Telefon: 02681 85-190
Mail: dirk.fischer@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15