Bereitstellung der Formulare und Informationen für die kommenden Europa- und Kommunalwahlen 2024
Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit den Wahlen zum Europaparlament die Kommunalwahlen statt. Der nächste Wahltermin ist der 9. Juni 2024.
Kommunalwahlen
Neben den Stadt- und Ortsgemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und den Kreistagen werden auch die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Erzielt bei diesen Direktwahlen kein/e Bewerber/in die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später, am 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Derzeit befinden sich die ersten Wahlvorschlagsträger in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen.
Zur Unterstützung der Parteien und Wählergruppen im Rahmen ihres Aufstellungsverfahren hat der Landeswahlleiter neben dem bekannten Terminkalender mit den einzuhaltenden Fristen (https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/terminkalender) wieder Informationsbroschüren, einerseits „Informationen für Wahlvorschlagsträger“ sowie andererseits einen „Leitfaden zum Aufstellungsverfahren“ zentral auf seiner Website https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen zum Download zur Verfügung gestellt.
Obwohl die Kommunalwahlordnung (KWO) mit ihren Anlagen derzeit an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst und voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird, dürfen nach Mitteilung des Landeswahlleiters bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Formulare durch die Wahlvorschlagsträger genutzt werden. Die Verwendung führt ausdrücklich nicht zur Versagung des Wahlvorschlags aus formalen Gründen.
Entgegen der bisherigen Praxis werden zukünftig die Formulare für das Aufstellungsverfahren nicht mehr zentral über die Website des Landeswahlleiters, sondern dezentral von dem jeweils zuständigen örtlichen Wahlleiter bereitgestellt.
Neu zu den bereits bekannten Dokumenten ist eine von der Bewerberin/vom dem Bewerber nach § 19 Abs. 3 KWG abzugebene Absichtserklärung hinzugekommen. Diese ist von der Bewerberin/dem Bewerber dann mit einzureichen, wenn eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt oder vorliegen könnte, z. B. als Beschäftigte/r der Verbands- oder Ortsgemeinde.
Für die Wahl zu den Vertretungsorganen (Räten) sowie für die Direktwahlen (Stadtbürgermeister/in, Ortsbürgermeister/in, Ortsvorsteher/in) stehen für die Parteien und Wählergruppen sowie für Einzelbewerber bei Direktwahlen folgende Formulare zur Verfügung:
Wahl zu den Vertretungsorganen (Räte)
- Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 9 KWO)
- Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Muster nach Anlage 13 KWO)
- Für die Benennung der Bewerber im Wahlvorschlag und in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung kann wahlweise das nachfolgende Formular verwendet werden, dadurch müssen die persönlichen Angaben der Bewerber nur einmal erfasst werden. Dieses Formular dann bitte zweimal ausdrucken und jeweils dem Wahlvorschlag und der Niederschrift beifügen.
- Erklärung der Bewerber (Muster nach Anlage 10 KWO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anlage 11 KWO)
- Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben zusätzlich eine Versicherung an Eides statt gemäß Muster nach Anlage 11 a KWO abzugeben.
- Nur bei Bedarf: Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindeverwaltung (Muster nach Anlage 12 KWO)
- Nur bei Bedarf: Formulare für Unterstützungsunterschriften zum Wahlvorschlag
- Unterschriftenliste (Muster nach Anlage 14 KWO)
- Einzelunterschrift
Direktwahlen (Stadtbürgermeister/in, Ortsbürgermeister/in, Ortsvorsteher/in)
- Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 23 KWO)
- Niederschrift über die Benennung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anlage 26 KWO); entfällt bei Einzelbewerbern
- Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anlage 24 KWO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anlage 25 KWO)
- Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben zusätzlich eine Versicherung an Eides statt gemäß Muster nach Anlage 11 a KWO abzugeben.
- Nur bei Bedarf: Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindeverwaltung (Muster nach Anlage 12 KWO)
- Nur bei Bedarf: Formulare für Unterstützungsunterschriften zum Wahlvorschlag
- Unterschriftenliste (Muster nach Anlage 27 KWO)
- Einzelunterschrift
Zur Vermeidung von Rückfragen und Übertragungsfehlern bei der späteren verwaltungsinternen Prüfung und Weiterverarbeitung der Daten wird darum gebeten, die Formulare digital oder maschinenschriftlich auszufüllen, im Anschluss auszudrucken, zu unterzeichnen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Europawahl
Wie bereits weiter oben ausgeführt, findet die Europawahl am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt.
Nähere Informationen zur Europawahl sind auf der Seite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl zu finden.
Kontakt
Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de
Hausanschrift
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Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)
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Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15