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Bereitstellung der Formulare und Informationen für die kommenden Europa- und Kommunalwahlen 2024

Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit den Wahlen zum Europaparlament die Kommunalwahlen statt. Der nächste Wahltermin ist der 9. Juni 2024.

 

Kommunalwahlen

Neben den Stadt- und Ortsgemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und den Kreistagen werden auch die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Erzielt bei diesen Direktwahlen kein/e Bewerber/in die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später, am 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Derzeit befinden sich die ersten Wahlvorschlagsträger in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen.

Zur Unterstützung der Parteien und Wählergruppen im Rahmen ihres Aufstellungsverfahren hat der Landeswahlleiter neben dem bekannten Terminkalender mit den einzuhaltenden Fristen (https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/terminkalender) wieder Informationsbroschüren, einerseits „Informationen für Wahlvorschlagsträger“ sowie andererseits einen „Leitfaden zum Aufstellungsverfahren“ zentral auf seiner Website https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen zum Download zur Verfügung gestellt.

Obwohl die Kommunalwahlordnung (KWO) mit ihren Anlagen derzeit an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst und voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird, dürfen nach Mitteilung des Landeswahlleiters bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Formulare durch die Wahlvorschlagsträger genutzt werden. Die Verwendung führt ausdrücklich nicht zur Versagung des Wahlvorschlags aus formalen Gründen.

Entgegen der bisherigen Praxis werden zukünftig die Formulare für das Aufstellungsverfahren nicht mehr zentral über die Website des Landeswahlleiters, sondern dezentral von dem jeweils zuständigen örtlichen Wahlleiter bereitgestellt.

Neu zu den bereits bekannten Dokumenten ist eine von der Bewerberin/vom dem Bewerber nach § 19 Abs. 3 KWG abzugebene Absichtserklärung hinzugekommen. Diese ist von der Bewerberin/dem Bewerber dann mit einzureichen, wenn eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt oder vorliegen könnte, z. B. als Beschäftigte/r der Verbands- oder Ortsgemeinde.

Für die Wahl zu den Vertretungsorganen (Räten) sowie für die Direktwahlen (Stadtbürgermeister/in, Ortsbürgermeister/in, Ortsvorsteher/in) stehen für die Parteien und Wählergruppen sowie für Einzelbewerber bei Direktwahlen folgende Formulare zur Verfügung:

 

Wahl zu den Vertretungsorganen (Räte)

 

Direktwahlen (Stadtbürgermeister/in, Ortsbürgermeister/in, Ortsvorsteher/in)

 

Zur Vermeidung von Rückfragen und Übertragungsfehlern bei der späteren verwaltungsinternen Prüfung und Weiterverarbeitung der Daten wird darum gebeten, die Formulare digital oder maschinenschriftlich auszufüllen, im Anschluss auszudrucken, zu unterzeichnen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

 

Europawahl

Wie bereits weiter oben ausgeführt, findet die Europawahl am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt.

Nähere Informationen zur Europawahl sind auf der Seite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl zu finden.

Kontakt

Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

 

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

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