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Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom  3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Auf dem Großstück“ am 09. August 2024 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 
  oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Oberlahr, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
erhoben werden.

Westerburg, den 09.08.2024

gez.Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweis:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung
durchführenden Stelle finden Sie unter vermka-westerwald-taunus.rlp.de/wichtige-informationen/
elektronische-kommunikation/

Bekanntmachung

Sitzung des Umlegungsausschusses

Am Donnerstag, den 08. August 2024, findet um 17:00 Uhr im Alten Feuerwehrhaus, Langenauer Straße 5 in 57641 Oberlahr eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses statt.

Tagesordnung:

1. Umlegungsverfahren „Auf dem Großstück“
    a)    Information der Mitglieder des Umlegungsausschusses über den Stand des Umlegungsverfahrens
    b)    Beratung und Beschlussfassung über die Abhilfe eines Widerspruchs gegen die Festsetzungen im Umlegungsplan
2. Verschiedenes

Westerburg, den 11. Juli 2024    

 

gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
 

Bekanntmachung Scan

Kontakt

Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

 

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

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