Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Auf dem Großstück“ am 09. August 2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Oberlahr, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
erhoben werden.
Westerburg, den 09.08.2024
gez.Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweis:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung
durchführenden Stelle finden Sie unter vermka-westerwald-taunus.rlp.de/wichtige-informationen/
elektronische-kommunikation/
Bekanntmachung
Sitzung des Umlegungsausschusses
Am Donnerstag, den 08. August 2024, findet um 17:00 Uhr im Alten Feuerwehrhaus, Langenauer Straße 5 in 57641 Oberlahr eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Umlegungsverfahren „Auf dem Großstück“
a) Information der Mitglieder des Umlegungsausschusses über den Stand des Umlegungsverfahrens
b) Beratung und Beschlussfassung über die Abhilfe eines Widerspruchs gegen die Festsetzungen im Umlegungsplan
2. Verschiedenes
Westerburg, den 11. Juli 2024
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Kontakt
Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de
Hausanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)
Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse
Westerwald Bank eG
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Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15