Impfungen sind und bleiben der Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Wir informieren daher über die verschiedenen Möglichkeiten in unserer Region, sich impfen zu lassen:
1. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
2. Im Impfbus
Standorte & Zeiten:
https://corona.rlp.de/de/impfen
Impfen im Impfbus:
- Ohne Terminvereinbarung
- Impfstoffe: Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech
- Möglichkeit für eine barrierefreie Impfung in unmittelbarer Nähe zum Impfbus (bitte sprechen Sie direkt die Mitarbeiter vor Ort an)
Im Dezember sind an Standorten innerhalb des Landkreises Altenkirchen insgesamt 11 Termine für den Impfbus in Planung. Sobald Näheres bekannt ist, wird die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld online und im Mitteilungsblatt darüber informieren. Ebenso berichtet natürlich die örtlichen Presse.
3. 12 Impfstationen in Krankenhäusern
Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald:
Kamillus-Klinik Asbach, DRK Krankenhaus Kirchen, Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied, DRK Krankenhaus Neuwied, Brüderkrankenhaus Montabaur, Marienhaus Klinikum St. Antonius Waldbreitbach, Krankenhaus Maria Hilf Bad Neuenahr, St. Josef-Krankenhaus Adenau, MVZ Kemperhof Koblenz, Brüderhaus Koblenz und / oder Marienhof Koblenz, St. Elisabeth-Krankenhaus Lahnstein, Hufeland-Klinik Bad Ems, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach)
Infos unter https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Impfstellen_RLP.pdf
4. Reaktivierung von 8 Impfzentren :
in den Landkreisen Germersheim, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Neustadt,
Rhein-Lahn-Kreis, Trier, Kaiserslautern
Terminvergabe online unter
www.impftermin.rlp.de
oder telefonisch unter 0800 575 8100
Weitere bekannte Impfangebote in der Region:
- ab 24.11.2021: mobile Impfstelle auf dem unteren Parkdeck in der Lindenstraße in Kirchen.
Ohne Terminvereinbarung
Impfstoff: Biontech - seit 15.11.2021: Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr, Do 14:00-17:30 Uhr Impfzentrum Lindenallee 12 in Hamm/Sieg. Ohne Terminvereinbarung
Impfstoff: BiontechPfizer
Bitte mitbringen: Impfpass und ausgefüllten Aufklärungsbogen (Download unter www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung.de)
Wann ist die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich?
- wenn Sie jünger als 12 Jahre sind
- wenn Sie eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung, insbesondere fieberhafte Infektionskrankheit, haben
- wenn Sie im ersten Schwangerschaftsdrittel sind
- wenn Sie in den letzten 2 Wochen eine andere Impfung erhalten haben (ausgenommen: Totimpfstoffe, z. B. Influenza-Hochdosis-Impfstoffe, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht)
Welche Voraussetzungen müssen für das Impfen erfüllt sein?
- Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit
- Eine Auffrischungsimpfung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Zweitimpfung 5 Monate oder länger zurückliegt
Ausnahme:
Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist eine Auffrischungsimpfung bereits nach 4 Wochen möglich