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Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets oder Flüssiggas etc.

Die Antragstellung für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe (wie bspw. Heizöl, Pellets und Flüssiggas) wird in Rheinland-Pfalz über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) abgewickelt. Eine digitale Antragsplattform wird voraussichtlich AnfangMai zur Verfügung stehen. Anträge auf Härtefallhilfen können voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Die Härtefallhilfen betreffen die Energieträger Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle / Koks. Für diese Brennstoffe sollen die Mehrkosten abgefedert werden, die im Jahr 2022 entstanden sind. Das sind die Kosten, die über eine Verdoppelung des allgemeinen Preisniveaus aus dem Jahr 2021 pro Liter, Kilogramm oder Raummeter hinausgehen.

Berechnungsgrundlage sind nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern der Durchschnittswert des Jahres 2021, der als so genannter Referenzwert für alle gleichermaßen festgelegt wurde. Die Referenzwerte finden Sie ebenfalls unter https://heizkostenhilfe.rlp.de/. Der Zuschuss beträgt pro Haushalt max. 2.000 Euro, Summen unterhalb von

100 Euro werden nicht erstattet. Sie können Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 einreichen. Maßgeblich ist das Lieferdatum.

Entlastet werden können Eigentümerinnen und Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen beheizt wird. Wird die Heizungsanlage zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben, sind diese antragsberechtigt. Die erhaltene Förderung ist in diesem Fall an die Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümer weiterzuleiten. Für das Antragsverfahren sind im Regelfall Rechnungen, Kontoauszüge und Belege für Zahlungen sowie Eigenerklärungen der Antragstellenden vorzulegen.

Diese Information sowie weitere praktische Hinweise finden Sie auf der Seite https://heizkostenhilfe.rlp.de/, die ständig aktualisiert wird. Bereits jetzt ist unter der Nummer 0800-5758100 eine Telefonhotline geschaltet. Bitte beachten Sie, dass diese Hotline ausschließlich werktags von 9:00 - 18:00 Uhr erreichbar ist.

Kontakt

Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0
Fax: 02681 7122
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

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