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Online-Umfrage zur Evaluierung digitaler Ratssitzungen

Foto: pixabay

Mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie mit § 35 Abs. 3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Diese Vorschrift ist nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 mit wissenschaftlicher Unterstützung zu evaluieren.

 Zur Durchführung der Evaluierung benötigen wir Ihre Mithilfe!

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hat mit wissenschaftlicher Begleitung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auch einen Fragebogen entwickelt, der sich an die Öffentlichkeit richtet.

Wir freuen uns über eine rege Beteiligung!

Vielen Dank im Voraus,

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld

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