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Umsetzung von Maßnahmen aus dem Hochwasser- und Sturzflutenvorsorgekonzept

Am 29. September 2025 hat die Verbandsgemeinde die ersten Maßnahmen aus dem Hochwasser- und Sturzflutenvorsorgekonzept (HWSVK) an die Ortsgemeinden übergeben. Insgesamt wurden in den Gemeinden Berzhausen, Horhausen, Niedersteinebach, Orfgen, Obernau (Neitersen), Peterslahr, Pleckhausen, Schürdt, Seelbach und Seifen 19 Einzelmaßnahmen umgesetzt. Diese reichen vom Einbau von Einlaufbauwerken bis zur Installation von Stahlpfosten zum Rückhalt von Geschwemmsel.

Die Umsetzung ist ein erster Schritt, denn das HWSVK sieht weitere Maßnahmen vor. Die bisher realisierten Arbeiten umfassen Tiefbauleistungen im Wert von rund 140.000 Euro.

„Ein gutes Konzept bringt uns nur dann voran, wenn wir die Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen“, betont Fred Jüngerich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Die Ortsgemeinden übernehmen nun die Unterhaltungspflicht für die errichteten Bauwerke. Das bedeutet, dass sie diese regelmäßig reinigen müssen – insbesondere nach Starkregenereignissen, um angesammelten Unrat zu entfernen.

Die Verbandsgemeinde plant, auch künftig weitere Maßnahmen umzusetzen. Die bisher realisierten Projekte betreffen den Bereich 01.00 (ehemalige Verbandsgemeinde Flammersfeld). Die nächsten Schritte sind für die Bereiche 02.01 und 02.02 (Teile der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen) vorgesehen. 

Eine Übersicht, welche Ortsgemeinden zu welchem Bereich gehören und welche Maßnahmen geplant sind, finden Sie unter https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de/leben-wohnen/hochwasserschutzkonzept. Dort stehen Ihnen auch die Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung.

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Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

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