In der jüngeren Vergangenheit ist es vermehrt vorgekommen, dass Bürgerinnen und Bürger im Internet über diverse Drittanbieter persönliche Dokumente bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld beantragt haben.
Meist erheben diese Drittanbieter eine Gebühr für die Vermittlung des Anliegens an die zuständige Behörde. Bei diesen Gebühren handelt es sich jedoch nicht um die in jedem Fall zu zahlenden Verwaltungsgebühr, die an die jeweilige Behörde weitergeleitet wird, sondern um zusätzliche Kosten des vermittelnden Drittanbieters.
Folglich wird zusätzlich zu der ggf. an den Drittanbieter zu entrichtenden Vermittlungsgebühr nach der Ausstellung der beantragten Dokumente die gesetzlich vorgegebene Verwaltungsgebühr unmittelbar durch die Verbandsgemeindeverwaltung angefordert. Die Nutzer von Drittanbietern und Servicedienstleistern zahlen also unnötigerweise zweimal für eine Leistung.
Für die Inanspruchnahme sämtlicher Verwaltungsdienstleistungen empfehlen wir daher stets die direkte Kontaktaufnahme mit uns als zuständige Verbandsgemeindeverwaltung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Ihre Anliegen während der Öffnungszeiten gerne persönlich zur Verfügung. Ebenso kann die Kontaktaufnahme telefonisch oder über die Homepage der Verbandsgemeinde www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de erfolgen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung