Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen ab 5. Oktober!
Ab 5. Oktober 2025 tritt mit der „Empfängerüberprüfung“ (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft, die eine bedeutende Neuerung im Banken-Zahlungsverkehr mit sich bringt – mit dem Ziel, Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer zu gestalten.
Dieses bedeutet für Sie, dass Sie bei allen Zahlungen für/an die
- Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
- Verbandsgmeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld
- Stadt Altenkirchen
- alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden
zukünftig als Kontoinhaber:
„Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld“
oder
„VG-Kasse Altenkirchen-Flammersfeld“
angeben müssen!
Die auf allen unseren Schreiben/Abgabenbescheiden angegebenen Kontonummern (IBAN) haben sich nicht geändert.
Freundliche Grüße
Ihre Verbandsgemeindekasse