Förderung von privaten Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Die Folgen des Klimawandels sind global zunehmend spürbar. Mit dieser Richtlinie möchte die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld private Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung finanziell unterstützen und damit einen Anreiz für eine klimaresiliente Gestaltung privater Grundstücke und Gebäude innerhalb der verbandsangehörigen Ortsgemeinden und der Kreisstadt Altenkirchen schaffen.
Der Förderzweck besteht daraus, private Grundstücke und Gebäude innerhalb der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld klimaangepasster zu gestalten. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltmittel.
Gefördert werden folgende freiwillige Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung auf privaten Grundstücken und an privaten Wohngebäuden:
- Umwandlung bestehender Schottergärten in Pflanzgärten,
- Entsiegelung von Flächen und Einsatz von versickerungsfähigem Material,
- Dachbegrünung,
- Fassadenbegrünung sowie
- Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -versickerung.
Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung einer Zuwendung ist nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen postalisch oder digital per E-Mail an rathaus@vg-ak-ff.de zu stellen.
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- aussagekräftige Fotos des Zustandes vor und nach Durchführung der Maßnahme,
- Rechnungen über die entstandenen Kosten (Fachbetrieb oder Materialkosten) sowie
- ein Nachweis der Zahlung (Kontoauszug o. ä.).
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Ansprechpartnerin
Julia Stahl
Telefon: 02681 85-186
Mail: julia.stahl@vg-ak-ff.de


Hauptverwaltungsstandort
Rathaus Altenkirchen
Besucheranschrift
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Postanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: +49 2681 85-0 (Zentrale)
Telefax: +49 2681 7122 (Zentrale)
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de
Weitere Verwaltungsstandorte
Rathaus Flammersfeld
Besucheranschrift
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
Außenstelle Altenkirchen
Besucheranschrift
Schloßplatz 6
57610 Altenkirchen
Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse
Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15