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Förderungen

Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz

Finden Sie die passenden Fördermittel für Ihr Vorhaben im Bereich Gebäude, Mobilität und Infrastruktur!

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet durch ein Online- Tool „Fördermittelkompass“ die Möglichkeit in wenigen Schritten abzuklären welche Fördermittel für individuelle Vorhaben in Frage kommen. Dabei werden Programme von EU, Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern einbezogen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Fördermittelkompass (rlp.de)

Förderung innovativer Projekte im Bereich Klimaschutz durch die EKM (Energieeffizienz Kommunal-Mitgestalten GmbH)

Information

Die EKM Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten GmbH wird künftig unter Federführung der Kommunen konkrete Projekte der Allgemeinheit finanziell unterstützen, die für einen wirksamen Klimaschutz in den Städten und Gemeinden der Region sorgen. Am 19.12.2014 ist dort auch (neben anderen Verbandsgemeinden aus der Region) die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beigetreten.

Gestalten Sie Klimaschutz aktiv mit!

Wir suchen das innovativste Projekt für den Klimaschutz. Sie haben eine Idee, die

  • einen effizienteren Umgang mit Energie,
  • die Schonung der natürlichen Ressourcen und/ oder
  • die Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen

ermöglicht?

Reichen Sie diese über den Förderantrag der EKM zusammen mit einer individuellen Beschreibung ihrer Maßnahme bei uns, der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ein. Wir leiten Ihren Antrag dann direkt an die EKM weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier: Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten | Unsere Leistungen (ekm-energie.de)

Zur Umsetzung der Energieeffizienzziele der Bundesregierung nehmen die Kommunen eine Schlüsselrolle und Vorbildfunktion ein. Die Festlegungen der Kommune werden durch die Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Regionalpläne, etc.), lokale Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und bei der Beauftragung eigener Baumaßnahmen umgesetzt.

EKM fördert einen effizienteren Umgang mit Energie, die Schonung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen. Der Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien und die Optimierung von Arbeitsprozessen durch neue Technologien sollen unmittelbar zu diesen Zielen führen.

Wer entscheidet über die Fördermittelvergabe?

Die Kommunen halten die Mehrheit an der Gesellschaft und haben von Anfang an gemeinsam ein verbrieftes Mehrheitsstimmrecht von 84%. Die kommunalen Gesellschafter entscheiden damit allein über die Fördermittelvergabe. Die eingehenden Förderanträge werden gesammelt und in regelmäßigen Regionalausschusssitzungen werden Entscheidungen über die vorliegenden Anträge getroffen.

Wer stellt die Fördermittel zur Verfügung?

Grundsätzlich kann jeder der EKM Fördermittel zur Verfügung stellen. Energie Netz Mitte leistet einen jährlichen Förderbeitrag an die EKM. Dieser orientiert sich an den Einwohnern der Kommunen im Fördergebiet.

Welche Mittel stehen EKM zur Verfügung?

Die Höhe der Zuwendungen von Energie Netz Mitte bemisst sich nach der Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen im Fördergebiet und beträgt 1,00 € pro Jahr und Einwohner für Kommunen im Fördergebiet Strom.
Wären alle Kommunen im aktuellen Fördergebiet Gesellschafter, erhielte die EKM jährliche Zuwendungen von rund 1,7 Mio. € pro Jahr abzüglich der Kosten für Aufwendungen der Gesellschaft. Darüber hinaus ist es möglich, dass noch weitere Geldmittel von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

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Kontakt

Julia Stahl
Telefon: 02681 85-186
Mail: julia.stahl@vg-ak-ff.de

Tipps zur Senkung der Energiekosten

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15