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Karnevalumzüge 2026

Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Karnevalumzüge 2026

Sperrungen und Parkverbote während des Altenkirchener Karnevalsumzuges am 15. Februar 2026

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld informiert über die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Sonntag, 15. Februar 2026 in Altenkirchen.


Während des Karnevalsumzuges sind weite Teile der Innenstadt für den gesamten Verkehr gesperrt. Von der Sperrung betroffen, sind folgende Straßen bzw. Teilbereiche:

ab 11:30 Uhr
  • Hochstraße (teilweise)
  • Rathausstraße
  • Siegener Straße
ab 13:45 Uhr:
  • Bachstraße
  • Bahnhofstraße
  • Kölner Straße
  • Koblenzer Straße
  • Konrad-Adenauer-Platz
  • Kumpstraße (teilweise)
  • Quengelstraße
  • Schulstraße
  • Wiedstraße (teilweise) 
  • Wilhelmstraße
  • Ziegelweg


Umleitungsempfehlung

Bitte nutzen Sie zur Umfahrung der Kölner Straße (Bundesstraße 8) die sogenannte Umgehungsstraße (Bundesstraßen 256 / 414). Aus Richtung Puderbach kommend, weichen Sie bitte, zur Umfahrung der Koblenzer Straße (Landesstraße 267), auf die Landesstraße 265 (Richtung Wahlrod) aus.


Entlang der Umzugsstrecke und auf den innerörtlichen Umleitungsstrecken sind im Veranstaltungszeitraum Haltverbote angeordnet. Bitte beachten Sie diese im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Nach Beendigung der Feierlichkeiten wird die Umzugsstrecke gereinigt. Je nach Witterung und Verschmutzungsgrad nimmt die Reinigung einige Zeit in Anspruch. Die gesperrten Streckenabschnitte werden nach Abschluss der Reinigungsmaßnahmen wieder für den Verkehr freigegeben.

In der Vergangenheit wurden widerrechtlich Absperrungen beiseitegeschoben und die Veranstaltungsstrecke noch vor Beendigung der Reinigung befahren. Dies behindert bzw. verzögert nicht nur die Reinigungsarbeiten, sondern gefährdet insbesondere Personen, die z. B. durch das Hochschleudern von Glasscherben oder kleinen Flaschen beim Überfahren Verletzungen davontragen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen sowie das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

Straßensperrungen während des Burglahrer Nelkensamstagsumzuges am 14. Februar 2026

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld weist auf die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Samstag, 14. Februar 2026 in Burglahr und Peterslahr hin.

Während des Umzuges kommt es zwischen Burglahr und Peterslahr zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen durch Straßensperrungen.


Von den Sperrungen sind folgende Streckenabschnitte betroffen:

ab ca. 13:00 Uhr:
  • Wiedtalstraße (Landesstraße 269)
  • ab Einmündung Kur-Kölner-Straße, Burglahr, 
  • bis Einmündung Am Menzenberg, Peterslahr,
  • sowie Kirchstraße, Peterslahr.


    Zur Umfahrung können die Kur-Kölner-Straße, Auf dem Heidstock und Am Menzenberg aus beiden Richtungen genutzt werden.

ab ca. 14:15 Uhr:
  • Peterslahr, Auf dem Heidstock
  • Burglahr, Kur-Kölner-Straße


    Der gesperrte Streckenabschnitt kann über die Wiedtalstraße umfahren werden.

ab ca. 15:00 Uhr:
  • Wiedtalstraße (Landesstraße 269)
  • ab Einmündung Kur-Kölner-Straße, Burglahr, 
  • bis zum „Lusthof“, bei Oberlahr.


Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen und das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

Sperrungen und Parkverbote während des Horhausener Rosenmontagsumzuges am 16. Februar 2026

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld weist auf die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Montag, 16. Februar 2026 in Horhausen hin.

Während des Umzuges sind die Rheinstraße (Bundesstraße 256) sowie einige Nebenstraßen in der Ortslage Horhausen für den gesamten Verkehr gesperrt. Die angeordneten Durchfahrtsverbote werden kontrolliert.


Von der Sperrung betroffen, sind folgende Straßen bzw. Teilbereiche:

ab ca. 13:00 Uhr:
  • Neue Schulstraße
ab ca. 14:00 Uhr:
  • Rheinstraße (Bundesstraße 256), sowie sämtliche Zufahrtsstraßen 
  • zur Rheinstraße innerhalb der Ortslage Horhausen,
  • Kardinal-Höffner-Platz,
  • Blumenstraße,
  • Tannenstraße (teilweise)


Umleitungsempfehlung

Bitte nutzen Sie aus Richtung Flammersfeld kommend, bei Oberlahr die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über die Kreisstraße 1 in Richtung Obersteinebach / Niedersteinebach. Aus Richtung Willroth kommend folgen Sie bitte der Umleitungsbeschilderung Obersteinebach / Niedersteinebach (Landesstraße 270 / Kreisstraße 1) in Richtung Oberlahr.


Entlang der Umzugsstrecke sind im Veranstaltungszeitraum Haltverbote angeordnet. Bitte beachten Sie diese im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen und das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

Straßensperrungen während des Oberlahrer Veilchendienstags-Zuges am 17. Februar 2026

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld weist auf die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Dienstag, 17. Februar 2026 in Oberlahr hin.

Während des Umzuges kommt es in der Ortslage Oberlahr zu Verkehrsbehinderungen durch Straßensperrungen.


Von den Sperrungen sind folgende Streckenabschnitte betroffen:

ab ca. 13:00 Uhr:
  • Silberwiesenstraße
ab ca. 13:45 Uhr:
  • Bahnhofstraße (Landesstraße 269)
  • Hauptstraße
  • Kirchstraße
  • Südstraße
  • Toni-Reifenhäuser-Straße


Umleitungsempfehlung:

Bitte nutzen Sie zur Umfahrung der Bahnhofstraße (Landesstraße 269) in Neustadt (Wied) die Hauptstraße (Landesstraße 270) in Richtung Willroth. Aus Richtung Flammersfeld kommend, weichen Sie bitte auf die Bundesstraße 256 in Richtung Willroth und die Landesstraße 270 in Richtung Neustadt (Wied) aus.


Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen und das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

Kontakt

Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

 

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15