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Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

In den vergangenen Jahren hat kreisweit ein erfolgreicher Ausbau der Breitbandversorgung stattgefunden. Durch den FTTC-Ausbau („fibre to the curb“, Verlegung von Glasfaser bis zu den grauen Verteilerkästen) wurde ein flächendeckendes Breitbandnetz installiert. Der Bund beabsichtigt nun, bis Ende 2027 die Breitbandinfrastruktur flächendeckend gigabitfähig auszubauen. Dabei soll jetzt der sogenannte FTTH-Ausbau („fibre to the home“, Herrichtung der Hausanschlüsse in Glasfaser-Technik) erfolgen.


Für diese Anschlüsse soll die Gigabitfähigkeit durch den Ausbau des Glasfasernetzes sichergestellt werden. Grundsätzlich haben fast alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde AK-FF, für die ein FTTH-Ausbau in Frage kommt beschlossen, dass dies gemeinsam mit den übrigen Verbandsgemeinden im Landkreis und der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Altenkirchen durch die Teilnahme am „Graue-Flecken-Programm“ erfolgen soll. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes. Der Bund beteiligt sich zu 50 % an den investiven Kosten des Ausbaus. Parallel dazu wird sich auch das Land mit 40 % an diesen Kosten beteiligen, so dass der Eigenanteil der Kommunen bei 10 % liegt.


Während im Rahmen des FTTC-Ausbaus kein Telekommunikationsunternehmen (TKU) eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten anmeldete und somit der Ausbau nur mit einer 90 %-Förderung durch Bund und Land sowie mit einer 10 %-Beteiligung der Kommunen realisiert wurde, treten seit einigen Monaten vermehrt neue TKU an die Kommunen heran und bieten an, Teile von Ortsgemeinden oder auch ganze Ortschaften mit Glasfaserinfrastruktur eigenwirtschaftlich auszubauen. Diese „Trendwende“ hängt mit der gestiegenen Bereitschaft von Investmentgesellschaften zusammen, in Glasfasernetze im ländlichen Raum zu investieren.

 

Unterschiede zwischen dem eigenwirtschaftlichen Ausbau eines TKU und einem geförderten Ausbauprojekt
Baut ein TKU eigenwirtschaftlich ein bestimmtes Gebiet aus, so muss sich die Kommune nicht an den Ausbaukosten beteiligen. Das heißt, die kommunalen Haushalte werden im Falle eines kompletten eigenwirtschaftlichen Ausbaus nicht belastet. Erfolgt hingegen der Ausbau im Rahmen des geförderten GFP, hat die Kommune 10 % der Kosten bzw. die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke selbst zu tragen.
Manche TKU bauen jedoch nur dann eigenwirtschaftlich aus, wenn eine vom TKU selbst festgelegte Vorvermarktungsquote erzielt wird. Das bedeutet, dass ein bestimmter Anteil der Anschlussnehmer (Hauseigentümer) einen Vorvertrag mit dem ausbauwilligen TKU abschließen muss. Ist diese Vorvermarktungsquote erreicht, wird das gesamte Gebiet ausgebaut. Es werden also nicht nur die Anschlüsse, für die ein Vorvertrag unterzeichnet wurde, ausgebaut, sondern das gesamte Gebiet, für das der eigenwirtschaftliche Ausbau angedacht ist. Wird die Vorvermarktungsquote nicht erreicht, sieht das TKU von einem eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Regel ab.

 

„Mischsituation“ eigenwirtschaftlicher Ausbau und geförderter Ausbau
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass ein TKU für eine Kommune keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau für das gesamte Gemeindegebiet vorsieht, sondern nur für Teile der Gemeinde. Für das Restgebiet kann in diesem Falle ein Förderantrag im Rahmen des „Graue-Flecken-Programm“ gestellt werden.
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld begrüßt prinzipiell eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten, und zwar unabhängig davon, um welches TKU es sich konkret handelt.
Nach Durchführung eines im Vorfeld zur Teilnahme am „Grauen-Flecken-Programm“ verpflichtend vorgeschalteten Markterkundungsverfahrens haben folgende Unternehmen ihr Interesse für einen eigenwirtschaftlichen Teilausbau der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld bekundet:

1. Deutsche Glasfaser – mit Vorvermarktungsquote von 33 % bis zum 03.12.2022 -
für die Ortsgemeinden Bürdenbach, Burglahr, Eichen, Flammersfeld, Güllesheim, Horhausen, Krunkel, Oberlahr, Peterslahr, Pleckhausen, Rott und Willroth.

2. Glasfaser Plus GmbH(Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom GmbH) - ohne Vorvermarktungsquote -für die Ortsgemeinden Flammersfeld, Horhausen, Michelbach, Schöneberg und Weyerbusch.

Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Glasfaser Plus GmbH für die Kreisstadt Altenkirchen wurde bereits im Jahr 2021 bekundet und vertraglich fixiert.

Darüber hinaus sollen die nicht ausgebauten (möglichen) Bereiche bzw. Ortsgemeinden im Rahmen des „Graue Flecken-Programms“ ausgebaut werden.

Nähere Informationen erteilt Ihnen die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde telefonisch unter 02681/85-190 oder 02681/85-196.

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57610 Altenkirchen

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Telefon: 02681 85-0
Fax: 02681 7122
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

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