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Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenkonzept

Das Photovoltaik-Freiflächenkonzept wurde durch das Landschaftsbüro Karlheinz Fischer aus Trier erarbeitet und am 13.10.22 durch den Verbandsgemeinderat beschlossen. Das Konzept soll als Grundlage für die Realisierung von PV-Freiflächenanlagen dienen. Bei der Realisierung sollen bestehende oder zukünftige regionale Gesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energien herangezogen werden.

Weitere Informationen sowie das Konzept finden Sie hier:

Information:

Das Landschaftsbüro Karlheinz Fischer aus Trier hat ein Photovoltaik-Freiflächenkonzept für die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld erarbeitet. Dieses beinhaltet eine Potentialflächenkarte mit ausgewiesenen Positiv-Flächen, auf denen grundsätzlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden können. Bei der Analyse zur Darstellung geeigneter Flächen wurden die landwirtschaftlichen Flächen hinsichtlich ihrer Wertigkeit anhand des Kriteriums der Ertragsmesszahl (Ackerzahl) differenziert. Die Ertragsmesszahl ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit eines Bodens und wird auf einer Skala von 0 bis 100 dargestellt. Es wird die Bodenbeschaffenheit untersucht und seine Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen festgestellt. Die durchschnittliche Ertragsmesszahl in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beträgt 41. Flächen mit einer Ertragsmesszahl von 41 oder höher wurden daher bei der Darstellung als Potentialflächen ausgeschlossen, Flächen mit einer niedrigeren Ertragsmesszahl (< 41) wurden berücksichtigt, sofern sie nicht aufgrund anderer Kriterien als ungeeignet angesehen wurden. Die angewendeten Leitlinien bzw. Kriterien können der Anlage entnommen werden.

Das Konzept soll als Grundlage für die Realisierung von PV-Freiflächenanlagen dienen. Bei der Realisierung sollen bestehende oder zukünftige regionale Gesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energien herangezogen werden. Über die konkrete Vorgehensweise soll im 4. Quartal 2022 in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, für das Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde zunächst Flächen im Umfang von 84 ha als Höchstgrenze zur Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen verbindlich vorzusehen. Dabei handelt es sich um das rechnerische „Ergebnis I“ (s. Nr. 5.3 der Anlage 1) zur Deckelung der Quantität im Rahmen der vorgenommenen Flächenbedarfsermittlung.

Voraussetzung für die Realisierung von PV-Freiflächenanlagen ist die Fortschreibung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld sowie die darauf basierende Aufstellung von Bebauungsplänen durch die jeweiligen Ortsgemeinden. Im Rahmen dieser Verfahren werden die ausgewählten Flächen einer Einzelfallprüfung unterzogen. Dabei werden auch die landwirtschaftlichen Belange berücksichtigt. Die Fortschreibung der Flächennutzungspläne sowie die Aufstellung der Bebauungspläne erfolgt ausschließlich für Flächen, die tatsächlich mit PV-Freiflächenanlagen bebaut werden sollen.

Beschluss:

Dem Photovoltaik-Freiflächenkonzept mit der Ertragsmesszahl 41 wird zugestimmt.

Als Höchstgrenze für den Flächenverbrauch durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden zunächst 84 ha, bezogen auf das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde, festgesetzt.

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Kontakt

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Telefon: 02681 85-186
Mail: julia.stahl@vg-ak-ff.de

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